Hormontherapie

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Quick Info

Eine Hormontherapie ist bei den Krankenkassen nicht beantragungspflichtig! Eine Hormontherapie wird ärztlich verordnet, d.h. in einer Psychotherapie wird ein Indikationsschreiben erstellt, aus dem u.a. hervorgehen muss, dass die Diagnose F64.0 gesichert ist. Mit dem Indikationsschreiben sucht man eine endokrinologische Praxis auf und bekommt dort nach einem Gespräch und kurzer Untersuchung ein Rezept für die Medikamente.

Das Indikationsschreiben der psychotherapeutischen Begleitung sollte folgendes Inhalte haben:

  • Diagnose F64.0 Transsexualismus ist gesichert (kein Verdachtsfall o.ä.!). Dies wird mit einem G hinter dem ICD-Code festgehalten, also: F64.0 G
  • Komorbiditäten (begleitende Erkrankungen oder Störungsbilder) können entweder ausgeschlossen werden oder sie sind im Laufe der Psychotherapie ausreichend stabilisiert worden
  • Befürwortung der psychotherapeutischen Begleitung für eine Hormontherapie als Mittel zur Linderung des psychischen Leidensdrucks

Zudem kann es hilfreich sein, wenn man der endokrinologischen Praxis einen eigenen psychosozialen Lebenslauf vorlegt oder den eigenen Werdegang im Gespräch kurz skizziert. Dies ist jedoch keine grundsätzliche Voraussetzung, sondern kann lediglich unterstützen.


Hormone, Medikamente und deren Wirkung:

Allgemein

Östrogen-Medikation:

Testosteron-Medikation: