Hasskriminalität

Hasskriminalität gegen LSBTI-Personen wird kaum gesondert erfasst, geschweige denn von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Berlin hat als einziges Bundesland eine eigene Ansprechstelle bei der Staatsanwaltschaft für Straftaten, die sich gegen LSBTI-Personen richten. Aufgrund der regionalen Zuständigkeit, kann eine Person aus NRW zwar eine Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft stellen in der Hoffnung, dass dort sensibel damit umgegangen wird, aber aufgrund der regionalen Zuständigkeit wird Berlin die Sache an die entsprechende Stelle nach NRW weiterleiten, wo vielleicht weniger Sensibilität für LSBTI-Themen vorhanden ist.

Die Ansprechstelle bei der Staatsanwaltschaft Berlin ist hier zu finden:

In Berlin werden auch regelmäßig Straftaten im Polizeibericht veröffentlicht. In anderen Bundesländern/Städten geschieht das i.d.R. nicht bzw. oft nur dann, wenn gezielt (meistens von extern)  darauf hingewiesen wird. Häufig fehlt es einfach an geschultem Personal. Deshalb werden Straftaten gegen die sexuelle Orientierung / geschlechtliche Identität oft nicht erkannt. Bei Hasskriminalität gegen LSBTI-Personen handelt es sich um sogenannte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Bei der Erfassung der Straftat ist es deshalb wichtig das auch in den Formularen für die Strafanzeige entsprechend kenntlich zu machen. Dafür ist u.a. auch der kriminalpolizeilicher Meldedienst zu bedienen. Deshalb lohnt es sich bei speziellen LSBTI-Ansprechstellen der Polizei die Strafanzeige zu stellen. Hier ist das Personal entsprechend geschult und geht z.B. auch sensibel mit den Personenstandsdaten um. Bspw. kann eine alternative Anschrift angegeben werden. Denn wenn der Rechtsbeistand der beschuldigten Person Akteneinsicht nimmt, dann sehen die Täter*innen auch die Adresse, was für viele Anzeigenerstatter*innen ein Hemmnis bedeuten kann überhaupt Anzeige zu erstatten, aus Angst vor Konsequenzen. Auch eine erfolgte (oder nicht-erfolgte) Personenstandsänderung kann hier sensibel behandelt werden. Denn die geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung steht über der Personenstandsänderung. Ungeschultes Personal ist in solchen Themen häufig nicht genügend sensibilisiert und beharrt oftmals auf den Daten, die noch im Personenstandsregister eingetragen sind. LSBTI-Ansprechstellen kennen diese Problematik des Zwangsoutings und können entsprechend Rücksicht darauf nehmen.

Hürden im Justizsystem

Ein großes Problem im deutschen Justizsystem besteht aber nach wie vor bei LSBTI-Straftaten:

Wenn die Polizei geschulte Ansprechstellen besitzt ist das zwar ein großer Gewinn. Jedoch wird hier nur die Straftat erfasst und schriftlich aufgenommen. Von dort geht es zur Staatsanwaltschaft, die den Sachverhalt juristisch prüft. Wenn hier keine Sensibilisierung für LSBTI-Themen vorhanden ist, dann wird der Sachverhalt oftmals nicht sachgerecht erkannt. Es fehlt an Sachkunde zur Lebensrealität von LSBTI-Personen. Insbesondere für tin* Personen. Die Rechtslage ist nach wie vor nicht flächendeckend bekannt und wird oft mit Themen der sexuellen Orientierung vermischt. Doch bei tin* Personen werden komplett andere Rechtsbereiche berührt und so wird die Anrede mit falschem Namen und Geschlecht von Geschädigten oftmals als Beleidigung gewertet, wird jedoch bei Staatsanwaltschaften nicht so gesehen. Selbst wenn Staatsanwaltschaften (wie z.B. in Berlin) über etwas Sachkunde verfügen und eine Straftat als Hasskriminalität gegen die geschlechtliche Identität bewerten und schließlich zur Anklage bringen, dann gibt es immernoch die Instanz von Richter*innen, welche ebenfalls nicht über entsprechende Sachkunde verfügt und oft falsche Urteile zum Nachteil der tin* Person fällt.

In diesem 3-stufigen Modell der Instanzen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten existieren also grundsätzlich gute Ansätze bei der Polizei. Diese sind jedoch wenig fruchtbringend, wenn es in den darüberliegenden Instanzen an Sachkunde fehlt. Dadurch kommt es zu einem großen Ungleichgewicht in der Rechtsprechung zum Nachteil von LSBTI-Personen.

Aus diesem Grund stellten u.a. die GRÜNEN und die FDP Anträge für einen nationalen Aktionsplan um Hasskriminalität gegen LSBTI zu bekämpfen und hier auch entsprechend Staatsanwaltschaften und Gerichte zu sensibilisieren:

  • Antrag der GRÜNEN, hier u.a. in Punkt II. 5. BT-Drs. 19/26886

    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

    die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Polizei und Justiz zur weiteren Sensibilisierung von Polizeibeamt*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen sowie Mitarbeitenden im Justizvollzug im
    Umgang mit LSBTI weiterzuentwickeln;

    PDF Download | PDF Download (extern)

  • Antrag der FDP, hier Punkt II. 1b)

    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

    Sicherheitsbehörden und polizeiliche Ermittlungsdienste sowie Richterinnen und Richter und Beamte der Justiz im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bundesweit für die Erkennung und Verfolgung homound transfeindlicher Gewalt sensibilisiert werden;

    PDF DownloadPDF Download


Weitere Ansprechstellen für Hasskriminalität:

  • Verein lesbischer und schwuler Polizeikräften (VelsPol e.V.). Hier haben sich LSBTI-Polizeikräfte zusammengetan um sich für mehr Sensibilisierung zu engagieren.

Will man eine Straftat melden, dann empfiehlt es sich (unabhängig vom Wohnort) dies bei einer Landeskoordinierungsstelle für LSBTI Angelegenheiten zu tun. Hier eine Liste von Ansprechstellen der einzelnen Bundesländer:

RLP:

NRW

usw..


Weitere Organisationen, bei denen man Hasskriminalität gegen LSBTI-Personen melden kann:

maneo

hassmelden.de

hateaid.org

Monitoring

https://ilga.org/trans-legal-mapping-report


Das Bundesinnenministerium (BMI) führt eine bundesweite Statistik für politisch motivierte Hasskriminalität. Unter „PMK-rechts“ fällt unter anderem auch das Merkmal „sexuelle Orientierung“.

Statistiken zufolge gab es im Jahr 2019 einen Anstieg um 60% (Quelle Tagesspiegel…). Im Jahr 2020 führte das BMI auch erstmals das Merkmal Geschlecht / sexuelle Identität ein und registrierte 204 Straftaten in diesem Bereich. (Quelle: BMI | PDF Download)

Hinweis: Bei der sexuellen Orientierung blieb der Wert nahezu unverändert. Das liegt womöglich daran, dass zuvor trans* Personen unter sexueller Orientierung erfasst wurden und ab 2020 gesondert erfasst werden.


2021 stieg die Anzahl der Hasskriminalität gegen queere Menschen stark an. Gegen die sexuelle Orientierung wurde ein Anstieg von +50,52 % verzeichnet. Gegen die geschlechtliche Identität ein Anstieg von 66,67%. (Quelle: BMI Statistik 2021 | PDF Download )

 

 


2022 wurden die Merkmale neu definiert. Das Merkmal Geschlecht/sexuelle Identität wurde spezifiziert zu Frauenfeindlich und Geschlechtsbezogene Diversität.  Gegen die sexuelle Orientierung wurde ein Anstieg von +15,52 % verzeichnet. Gegen die geschlechtsbezogene Diversität wurden nach Einführung 417 Straftaten registriert. Wohingegen Frauenfeindliche Straftate2 206 registriert wurden. Fasst man Frauenfeindlichkeit und geschlechtsbez. Diversität zusammen, so ergeben sich 623 registrierte Straftaten. Im Vergleich zum Vorjahr, wo beides noch unter Geschlecht/sexuelle Identität zusammengefasst wurde, handelt es sich letztendlich um einen Anstieg von 83,24%. (Quelle: BMI Statistik 2022 | PDF Download )