Studien

Quick Info – Wie viele gibt es eigentlich?

Grundsätzlich muss man bei den Statistiken zunächst unterscheiden zwischen den tatsächlich vollzogenen juristischen Vornamens- und Personenstandsänderungen (VÄPÄ) und dem gesellschaftlichen Abbild, die durch unterschiedliche Studien erhoben werden. Darin nicht abgebildet sind die tatsächlichen medizinischen Transitionen, also Maßnahmen, die eine körperliche Veränderung einleiten, wie z.B. Hormontherapie oder Operationen.


Einleitung

In der jüngsten Zeit tauchen immer öfter Berichte auf, dass junge Leute sich von den Medien zu einem „transgender Hype“ verführen lassen. Solche Thesen werden überwiegend von rechten und evangelikalen radikalen Gruppen geäußert, die gegen eine vermeintliche „Genderideologie“ ankämpfen wollen.

Tatsächlich ist es so, dass jüngere Generationen viel offener und selbstbewusster mit ihrer Geschlechtsidentität umgehen als dies bspw. noch vor 40 Jahren der Fall war. Bei den früheren Generationen waren die Zahlen noch deutlich geringer. In den Medien wird das häufig als „transgender Trend“ oder „Modeerscheinung“ o.ä. gewertet. An der Stelle gebe ich immer zu bedenken, dass junge Leute von damals nicht den selben Zugang zu Informationsquellen hatten wie heute. In Lexika existierten Begriffe wie trans* noch nicht. Berichte dazu waren höchstens in Fachliteratur zu finden. Heute gelangt man durch die sozialen Medien viel eher an Informationen, die für eine Person selbst relevant sein könnten, so dass ein AHA-Effekt viel früher entsteht. Auch die Gesetzeslage hat sich insgesamt für LSBTI-Personen verändert. Als Beispiel kann u.a. die „Ehe für Alle“ genannt werden, wodurch in der Gesellschaft die Sichtbarkeit und die Akzeptanz von LSBTI-Personen insgesamt zugenommen hat. Gallup schreibt dazu:

One of the biggest recent advances in LGBT rights was the legalization of same-sex marriage nationwide. Gallup’s new estimates on same-sex marriages and domestic partnerships in the U.S. can be found here.

Es handelt sich also nicht um einen Trend, sondern wir erleben einen demografischen Wandel innerhalb der Gesellschaft, der dazu beiträgt, dass junge Menschen (viel früher als noch vor 40 Jahren!) den Mut finden zu sich zu stehen und ein klares Bekenntnis äußern wer sie sind.

Nachfolgend werden nun einige verlässliche Studien vorgestellt, welche darum bemüht sind diese doch sehr kleine Personengruppen zu erfassen.


Studienlage zum gesellschaftlichen Abbild

Gallup (USA 2021)

Gallup machte eine Neuauflage der Studie aus 2020 und stellte fest, dass der Gesamtanteil von LSBTI Personen sich von 5,6% auf 7,1% erhöhte. Der Anteil von trans* Personen liegt in der jüngsten Generation (GenZ) liegt nun bei 2,1 %. Befragt wurden mehr als 12.000 Erwachsene.

 

https://news.gallup.com/poll/389792/lgbt-identification-ticks-up.aspx


IPSOS (2021)

Laut einer Studie von IPSOS identifizieren sich etwa 4% der Generation Z (1997+) als trans* bzw. sie verabschieden sich von den binären Rollenbildern und bezeichnen sich u.a. als nicht-binär oder genderfluid.

Die IPSOS Studie ist hier nachzulesen (englisch):

https://www.ipsos.com/en/lgbt-pride-2021-global-survey-points-generation-gap-around-gender-identity-and-sexual-attraction


Gallup (USA 2020)

Ähnlich wie bei der IPSOS Studie wurde auch hier die Entwicklung der unterschiedlichen Generationen untersucht. Laut Gallup identifizieren sich etwa 1,8% der Generation Z als trans*. Befragt wurden 15.349 Erwachsene.

https://news.gallup.com/poll/329708/lgbt-identification-rises-latest-estimate.aspx


Williams Institute (USA 2016)

Das Williams Institute fand 2016 heraus, dass sich im Schnitt etwa 0,6% der erwachsenen Bevölkerung (ca. 1,4 Mio) als trans* identifizieren.

https://williamsinstitute.law.ucla.edu/publications/trans-adults-united-states/


Meyenburg / Zeitschrift f. Sexualforschung (DE 2015)

Bernd Meyenburg untersuchte im Jahr 2015 in seiner Studie insgesamt 670 Gutachten nach dem TSG und kam zu dem Ergebnis, dass trans* Frauen (MannZuFrau) leicht weniger sind als trans* Männer (FrauZuMann). Jedoch liegt der Altersunterschied bei trans* Frauen deutlich höher.

persönlicher Kommentar dazu (nicht Teil der Studie!): Das liegt vermutlich überwiegend daran, dass trans* Frauen erst im höheren Alter den Mut finden, weil es in patriarchalen Strukturen nach wie vor als gesellschaftlicher Statusverlust gewertet wird vom Status „Mann“ in den Status „Frau“ zu wechseln. Das ist nach wie vor ein Hemmnis für trans* Frauen. Auch ist eine medizinische Transition für trans* Frauen schwieriger, weil bspw. ein Stimmbruch oder eine maskuline Knochenstruktur (Gesicht, breite Schultern) nicht durch Hormonbehandlung rückgängig gemacht werden kann . Für trans* Männer kann es hingegen als eine Art sozialer Errungenschaft gewertet werden, da der Wechsel in die männliche Rolle innerhalb des Patriarchats oft als sozialer Aufstieg wahrgenommen wird. Zudem ist eine medizinische Transition im Vergleich zur Transition bei MzF häufig leichter; denn mit Beginn der Hormonbehandlung finden oft sehr zeitnah Veränderungen statt, welche in der Gesellschaft als „männlich“ verstanden werden, wie z.B. Bartwuchs oder tiefere Stimme. Das erleichtert das Passing, also die Wahrnehmung, in der angestrebten Geschlechtsrolle enorm.

https://www.researchgate.net/publication/282549200_Begutachtung_nach_dem_Transsexuellengesetz


Juristische Personenstandsänderungen

Verfahren nach Transsexuellengesetz

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. fragt jährlich die Zahlen zu den TSG Verfahren beim Bundesjustizamt ab. Daraus ergibt sich sein Inkrafttreten des TSG folgende Statistik. (Hinweis: Vor 1991 gibt es derzeit keine verifizierten verlässlichen Zahlen)

Der „Peak“ im Jahre 2011 ist mit dem abgeschafften Operationszwang zu erklären. Daraus kann abgeleitet werden, dass etliche trans* Personen auf eine Möglichkeit der VÄPÄ warteten ohne dass sie sich zwangssterilisieren müssen.

 

Verfahren nach Personenstandsgesetz (sog. „Dritte Option“)

Ein Personenstandseintrag „leer“ bzw. „ohne Eintrag/Angabe“ existiert bereits seit 2013. Ein Neugeborenes kann demzufolge nach der Geburt ohne einen Geschlechtseintrag im Geburtenregister aufgenommen werden. Dies geht über §22 Abs. 3 PStG.

Da dies ein sogenannter „negativer“ Eintrag ist, der „unsichtbar“ ist im Gegensatz zu „männlich“ oder „weiblich“, die klar einen sichtbaren Namen haben, bestand die Forderung nach einem weiteren sichtbaren („positiven“) Geschlechtseintrag. 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht schließlich, dass der Gesetzgeber einen dritten positiven Eintrag zulassen muss. Insgesamt existieren also derzeit vier mögliche Optionen für einen Geschlechtseintrag. 3x positiv (m/w/d), 1x negativ („leer“)

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben im Zeitraum 01.01.2019 (1036) bis 30.09.2020 (549)  insgesamt 1585 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dabei nutzten 30 Personen die nicht-binären Optionen „divers“ bzw. „ohne Angabe“. Alle anderen verblieben bei den binären Angaben m oder w.

BMI Übersicht Erklärungen nach §22 Abs. 3 und §45b PStG (PDF Download)

Quelle: https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2021/geschlechtsangabe.html

 

Medizinische Maßnahmen

Bei der Erhebung von Zahlen zu Operationen wird oft allgemein von „Geschlechtsangleichung“ (leider auch oft von der veralteten Definition „Geschlechtsumwandlung“) gesprochen. Dabei wird oftmals nicht genau festgelegt was genau darunter zu verstehen ist. Es gibt folgende geschlechtsangleichende Maßnahmen:

  • Operationen am Oberkörper (Top-Surgery)
    • Brustaufbau / Brustvergrößerung (Mammaaugmentation)
    • Brustentfernung / Brustabnahme (Mastektomie)
  • Operationen am Unterleib (Bottom-Surgery)
    • Entfernung der Keimdrüsen (Gonaden)
      • Eierstöcke entfernen (Ovarioektomie)
      • Hoden entfernen (Orchiektomie)
    • Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie)
    • genitale Operationen
      • Entfernung des Penis und Bildung einer Neo-Vagina (Vaginoplastik)
      • Verschließen der Vagina und Aufbau eines Penoids (Phalloplastik)

Statista (Deutschland 2021)

Statista veröffentlichte eine Recherche, dass es 2020 in Deutschland 2155 geschlechtsangleichende Operationen gegeben hat. Daraus ist jedoch nicht zu erkennen, was genau unter „geschlechtsangleichend“ zu verstehen ist. Das können sowohl die genitalangleichenden Operationen sein, als auch lediglich die Entfernung der Keimdrüsen oder eine Brust-OP. Das geht aus der Statistik jedoch nicht hervor.

Aber fast die Hälfte aller Maßnahmen (46,3%) findet im Alter zwischen 20 und 30 Jahren statt. Bei Teenagern zwischen 15 und 19 liegt der Anteil bei 7,6%. Von allen trans* Personen entscheiden sich weniger als 50% für „geschlechtsangleichende“ Operationen. Insgesamt verteilen sich die Operationen zu 2/3 auf trans* Frauen und 1/3 auf trans* Männer

Dagegen das es sich um eine Modeerscheinung handelt spricht auch der Prozess, dem sich transidente Menschen vor einer Operation unterziehen müssen. Von der Diagnose bis zur Operation vergehen in der Regel etliche Jahre.

Quellen:

 


Geschlechtsangleichende Operationen in Deutschland (seit 2005)

Die Anzahl der geschlechtsangleichenden Operationen in Deutschland ist seit 2005 gestiegen. Das statistische Bundesamt registriert die abgerechneten OPS-Schlüssel (Schlüsselnummer für „Geschlechtsumwandlung“ = 5-646) bei stationären Aufenthalten in Krankenhäusern.

Schwierigkeiten bei der Analyse:

  • Es wird nicht detailliert aufgeschlüsselt welche Art von chirurgischem Eingriff stattgefunden hat (z.B. Brust, Genitalien, Keimdrüsen)
  • In der Statistik wird auch aufgeführt, dass 2/3 der Operationen an „männlich“ registrierten Personen stattgefunden haben und 1/3 an „weiblich“ registrierten. Trans* Personen können allerdings Operationen unabhängig vom registrierten juristischen Personenstand vornehmen lassen.
  • Es gibt Krankenkassen, die ihre Versicherten bei dem sogenannten „Alltagstest“ unterstützen und VOR einer juristischen Vornamens- und Personenstandsänderung eine neue Gesundheitskarte ausstellen.
  • Der Personenstand „divers“ bzw. „ohne Eintrag“ wurde gar nicht erfasst. Auch trans* Personen können einen nicht-binären Personenstand haben.

Diese Unterteilung in „männlich“ bzw. „weiblich“ registriert gibt deshalb keinen Aufschluss darüber, ob die registrierten Operationen eher an trans* Frauen oder an trans* Männern stattgefunden haben.

Auf die detaillierten Daten wird deshalb hier verzichtet und nur die Gesamtanzahl dargestellt.

Quelle: Statistisches Bundesamt – https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000953